Was macht ein Notfallberater? Der Notfallberater ist ein Mitarbeiter/in unseres Hauses, der quasi wie ein Sozialarbeiter Familien unterstützt, allerdings präventiv – bevor es zu spät ist und bevor das sprichwörtliche Kind in den sprichwörtlichen Brunnen gefallen ist.
Unsere Notfallberater/innen arbeiten mit dem Kunden und seiner Familie zusammen ein Notfallkonzept aus, um handlungsfähig zu bleiben.
Was macht ein Notfallberater? – Er sorgt für selbstbestimmtes Handeln
Handlungsfähigkeit bedeutet selbstbestimmtes Handeln, immer und zu jedem Zeitpunkt, egal, welcher Schicksalsschlag einen trifft. Selbstbestimmtes Handeln bedeutet vorbereitet sein und Entscheidungen im Vorfeld zu treffen, bevor andere dies tun. Viele kennen die Situation bereits: meistens den eigenen Eltern, die plötzlich und „unerwartet“ pflegebedürftig werden. Oftmals werden dann hektisch, übereilt und unter Druck Formalien abgehandelt:
Eine Vorsorgevollmacht wird geschlossen. Eine Patientenverfügung wird erstellt. Damit man für die Eltern – im Sinne der Eltern? – handeln kann.
Und selbst?
Selbst übersieht man hier sehr schnell, dass diese Situation auch einen persönlich betreffen kann. Doch wird hier gehandelt? – Meistens nicht.
Und wenn Kinder da sind?
Das machen dann die Paten, oder der Bruder, die Tante, der Nachbar – wer auch immer. Doch weit gefehlt. Die Realität sieht anders aus. Ganz anders. Oftmals wird man dies jedoch erst gewahr, wenn es schon zu spät ist.
Der Notfall
Ist der Notfall erstmal eingetreten ist es in der Regel schon zu spät, um noch die richtigen und notwendigen Schritte einleiten zu können. Das kann im schlimmsten Fall dafür sorgen, dass man trotz Vermögen und vorhandener Geldmittel diese nicht verwenden kann.
Und genau hier setzen unsere Notfallberater/innen an.
Sie nehmen den Kunden an die Hand und informieren über die Notwendigkeit, sich um wichtige Verfügungen zu bemühen. Sie geben Hinweise und Informationen, persönliche Entscheidungen bereits heute zu treffen und auch im Notfall selbstbestimmt zu handeln. Zudem sorgen sie dafür, dass auch finanzielle Mittel für bestimmte Bereiche des Notfalls zu Verfügung stehen, zum Beispiel, wenn es um Themen wie Unterhalt geht.
Unsere Notfallberater/innen sind also präventive Sozialarbeiter: Sie sorgen schon heute dafür, dass Sie auch morgen im Falle eines Falles selbstbestimmt handeln können und sich nicht die Zügel aus der Hand nehmen lassen müssen.
Bildquellen
- Feuerwehr: skeeze@pixabay
Vieles passiert aus Versehen – erstklassiger Schutz ist Absicht
Der Tod wir in Deutschland immer noch als Tabuthema angesehen.
Dabei kann es helfen, sich klar darüber zu werden, wie der letzte Weg aussehen soll.
Wer seine Angehörigen entlasten möchte, kann aber Vorsorgen!
Vorsorgeordner als unentbehrlicher Vorsorgebegleiter
Sie erhalten den umfangreichen Vorsorgeordner mit einer Vielzahl Informationen, Unterlagen und Formularen zu dem Thema Trauerfall, Bestattung, Testament, Verfügungen und Vollmachten.
Vorsorge, die jeder treffen sollte.
Tabuthema
In unserer Gesellschaft ist der Fall des Falles etwas, worüber ungern gesprochen wird.
Vorzusorgen fällt den meisten Menschen schwer.
Wir empfehlen die eigenverantwortliche Vorsorge.
Heute schon für die nötige Absicherung für den Fall der Fälle sorgen und damit auch die Angehörigen entlasten.
Wir helfen mit unserer Arbeit die Zukunft der Menschen sicher zu gestalten.
Wir erstellen für jeden einen Risikoanalyseplan unter Berücksichtigung gesetzlichen Verfügungen und finanzieller Risikovorsorge.
Anschließend wird der Notfallordner mit allen wichtigen Unterlagen erstellt.
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Wenn der Ernstfall eintritt, hat man nicht nur mit Emotionen zu kämpfen, man ist gleichzeitig mit vielen organisatorischen Herausforderungen konfrontiert.
Hand aufs Herz, die meisten Euch haben nicht alle finanziellen, gesundheitlichen und rechtlichen Dokumente an einem Fleck.
Jedes Jahr erleiden in Deutschland 270.000 Menschen einen Schlaganfall, ca. 300.000 Menschen erleiden einen Herzinfarkt und ca. 500.000 Menschen erkranken an Krebs.
Insgesamt erkranken in Deutschland jährlich Millionen Menschen schwer.
Im Ernstfall macht Geld vieles möglich.
Flug in die USA 1.000
Facharztbehandlung 35.000
Stationäre Behandlung 80.000
Abbezahlen des Hauskredites 95.000
Ausbildung der Kinder 30.000
Lebensunterhalt Partner 100.000
Geld, dass Sie vom Staat oder der Krankenkasse nicht bekommen werden
Beispiele
2 Monate Reha in einer Privatklinik 20.000
Alternative Therapie (z. B. Tumorimpfung bei Krebs) 60.000
Vorsogevollmacht
Patientenverfügung
Betreuungsverfügung
Sorgerechtsverfügung
Organverfügung
Testament
Notfallordner
Viel zu wenige Menschen in Deutschland denken daran, Vorsorge für weniger gute Zeiten zu treffen – nämlich für den Fall, dass sie infolge Unfalls, einer schweren Erkrankung oder auch durch Nachlassen der geistigen Kräfte ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst wie gewohnt regeln können. Allerdings sollte sich jeder auch einmal die Frage stellen, wer im Ernstfall Entscheidungen für ihn treffen soll, wenn er selbst vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr hierzu in der Lage ist, und wie seine Wünsche und Vorstellungen Beachtung finden.
Diese Frage wird leider vielen verdrängt oder auf „später“ hinausgeschoben. Dabei kann niemand sicher davor sein, vielleicht schon morgen durch einen schweren Unfall dauerhaft das Bewusstsein zu verlieren und darauf angewiesen zu sein, dass ein anderer für ihn spricht. Falls hierfür keine Vorsorge getroffen wurde, wird das Betreuungsgericht im Bedarfsfall eine Betreuerin oder einen Betreuer zur gesetzlichen Vertretung bestellen. Bundesweit werden derzeit mehr als 1,3 Millionen Betreuungen durchgeführt.
Für diesen Fall kann nach deutschem Recht jedermann vorsorgen, indem er schriftliche Wünsche für die Auswahl eines möglichen Betreuers wie auch die Vorstellungen für dessen Amtsführung formuliert.
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Jedem kann es passieren, dass er durch Unfall oder Krankheit keine eigenen Entscheidungen mehr treffen kann.
Daher sollte jeder durch einfache Vorsorge selbst festlegen, wer für ihn im Ernstfall handeln soll.
Wer kümmert sich um die Kinder?
Durch Krankheit oder Unfall kann es dazu kommen, dass ein Kind plötzlich ohne sorgeberechtigten Elternteil dasteht. In diesem Fall bestellt das Vormundschaftsgericht für das hinterbliebene Kind einen Vormund. Dieser tritt an die Stelle der Eltern und kümmert sich fortan um alle persönlichen und wirtschaftliche Belange des Kindes.
Damit das Gericht im Ernstfall nicht einen völlig fremden Menschen zum Vormund für Ihre Kinder bestimmt, sollten Sie sich frühzeitig darüber Gedanken machen, wer für diese Aufgabe in Ihrem Sinne und zum Wohle der Kinder am besten erfüllen könnte. Als Vormund infrage kommen insbesondere Verwandte oder gute Freunde. Wichtig ist, dass es sich hierbei um eine absolute Vertrauensperson handelt, die auch tatsächlich bereit ist, die Vormundschaft für ein oder auch mehrere Kinder zu übernehmen.
Praxistipp:
Besonders gut wäre es, wenn Sie mit einem in etwa gleichaltrigen wechselseitig es eine Patenschaft für die Kinder übernehmen und sich für den Ernstfall gegenseitig zu Vormündern bestimmen würden. Grundsätzlich ist es auch möglich, mehrere Personen zu Vormündern zu bestimmen, denen jeweils unterschiedliche Aufgabengebiete wahrgenommen werden sollten (zum Beispiel die Personensorge oder die Vermögensverwaltung). Da ein Vormund später grundsätzlich nicht weisungsgebunden handelt, sollten Sie sich darüber vergewissern, ob die ausgewählte Person die gleichen Erziehungsgrundsätze vertritt wie Sie selbst. Dies ist vor allem für die spätere Ausbildung Ihres Kindes Bedeutung.
Thomas Fischer
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Fragen die sich jeder stellen sollte…
Wofür sollte ich Vorsorge treffen?
Was kann passieren?
Jeder uns kann durch Unfall oder Krankheit in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann.
Wir sollten uns für diesen Fall einmal gedanklich mit folgenden Fragen befassen:
Was wird, wenn ich auf die Hilfe anderer angewiesen bin?
Wer handelt und entscheidet für mich?
Wir dann mein Wille auch beachtet werden?
Oder noch konkreter gefragt:
Wer verwaltet mein Geld?
Wer erledigt meine Bankgeschäfte?
Wer organisiert für mich nötige ambulante Hilfen?
Wie werde ich ärztlich versorgt?
Wer entscheidet bei Operationen und medizinischen Maßnahmen?
Und überhaupt:
Wer kümmert sich um meine persönlichen Wünsche und Bedürfnisse?
Dies sind nur einige vielen Gesichtspunkten, die uns beschäftigen sollten.
Thomas Fischer
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Ein Todesfall ist immer ein schwerer persönlicher Verlust.
Zu Schmerz und Trauer Ihrer Liebsten sollten nicht auch noch finanzielle Sorgen durch die Beisetzung dazukommen.
Thomas Fischer
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Bestattungskosten können zu einer hohen Belastung werden. Schon seit Jahren zahlt die gesetzliche Krankenversicherung kein Sterbegeld mehr. Auch Sterbegeld für Beihilfeberechtigte wurde gekürzt und kommunale Gebühren steigen.
Ohne Sterbegeldversicherung müssen Ihre Angehörigen oder Erben die Kosten in voller Höhe tragen. Und dann sind da auch noch zukünftige Kosten wie etwa Grabpflege und Instandhaltung.
Mit der Bestattungsvorsorge erleichtern Sie Ihren Angehörigen die schwierige Situation. So kommen zur Trauer nicht auch noch Geldsorgen hinzu. Außerdem ersparen Sie Ihren Lieben organisatorischen Aufwand, der im Trauerfall viele überfordert.
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Gerade durch die Corona-Pandämie hat sich bei vielen Menschen der Fokus verändert. In den letzten Monaten gab es eine Reihe Umfragen in der Bevölkerung, die alle auf einen zentralen Gegenstand verweisen:
Auf die Bedeutung der Frage: “ Bin ich richtig abgesichert?“ Die eigene Gesundheit und die der Familie sind Hauptsorgen dieser Zeit, gleich gefolgt der Frage nach der finanziellen Absicherung. Angenommen ein Kunde hat einen schweren Unfall oder eine Krankheit. Er oder sie ist geschäftsunfähig, wenn auch nur für eine gewisse Zeit.
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Wie will man unter Künstlicher Beatmung Leistungen beantragen?
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13.817 Coronaneuinfektionen an einem Tag.
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ja spinnen die jetzt total?
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Aufgrund Corona Covid 19 Sars sollte die Patientenverfügung bzgl. künstlicher Beatmung neu gedacht werden.
Oder willst Du alles dem Zufall überlassen?
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Wir laden Dich zum Probesterben ein und zeigen Dir wie man zielgerichtet Vorsorge betreiben kann.
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Hast auch Du Respekt vor Corona?
Betreuungsverfügung
Die Betreuungsverfügung ist der Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu unterscheiden. Die Betreuungsverfügung dient dem Zweck, eine Person des eigenen Vertrauens zu benennen.
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19.990 Coronaneuinfektionen an einem Tag
Warum alkes dem Zufall überlassen?
Einfache Vorsorge treffen und selbst festlegen durch Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung & Co.
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Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Organverfügung Betreuungsverfügung
Worauf wartest Du
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22.609
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23.648
Wo führt der Weg hin?
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… nur mal so, letzte Woche ist in Europa alle 17 Sekunden ein Mensch an mit Corona gestorben.
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Thomas Fischer
18633 Neuinfktionen
410 Todesfälle
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22.268 Neu Infektionen
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21.695 Coronaneuinfektionen an einem Tag
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14.611
Thomas Fischer
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23.449
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Thomas Fischer
Versicherungsfachmann
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12.332 Coronaneuinfektionen
Thomas Fischer
Versicherungsfachmann (IHK)
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Sozialversicherungsfachangestellter (KV)
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20.815 Coronaneuinfektionen an einem Tag
590 Tote
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Neuer Höchststand an Coronaneuinfektionen binnen 24 Stunden
Fast 30.000
Wann kommt der Shutdown
Thomas Fischer
Versicherungsfachmann (IHK)
Tf523i@gmx.de Sozialversicherungsfachangestellter (KV)
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28.438 Coronaneuinfektionen an einem Tag
496 Todesfälle
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Thomas Fischer
Versicherungsfachmann(IHK)
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20.200
Kurz vor dem Lockdown
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Rein rechnerisch stirbt etwa alle 1,5 Minuten ein Mensch in Deutschland an oder mit dem Virus.
Wie hast Du vorgesorgt?
Wir helfen mit unserer Arbeit die Zukunft der Menschen sicher zu gestalten.
Thomas Fischer
Fischer@hilge-leschnikowski.de
Tagelange Fallzahlen über 30.000
Wann regelst Du Deinen Angelegenheiten?
Vorsorge durch Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Organverfügung Betreuungsverfügung & Co.
Thomas Fischer
Fischer@hilge-leschnikowski.de
Anstieg! In Deutschland wieder mehr Corona – Neuinfektionen
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Thomas Fischer Versicherungsfachmann Tf523i@gmx.de Sozialversicherungsfachangestellter
02501 – 980 12 77
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Wir sind für Dich da!
16.946 Corona-Neuinfektionen
und
465 Todesfälle
Wir beschäftigen uns mit der rechtlichen und wirtschaftlichen Betrachtung der Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Organverfügung, Betreuungsverfügung.
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Thomas Fischer Versicherungsfachmann Tf523i@gmx.de Sozialversicherungsfachangestellter