Vorsorgevollmacht:
Niemand ist automatisch für einen anderen berechtigt, diesen zu vertreten, auch nicht, wenn man verheiratet ist oder in einer Lebensgemeinschaft zusammenlebt. Egal ob Bruder, Schwester, Vater, Mutter, Onkel, Tante, nahe Freunde, Bekannte oder der Nachbar - keiner ist automatisch für den anderen vertretungsberechtigt. Aus diesem Grunde ist die Vorsorgevollmacht ein sehr wichtiges Instrument, um in fast jeder Lage handlungsfähig zu bleiben.
Betreuungsverfügung:
Die Betreuungsverfügung ist zumeist ein Teil der Vorsorgevollmacht, kann aber auch als separater Teil erstellt werden. Auch die Betreuungsverfügung sollte immer mit dabei sein, da es trotz erteilter Vorsorgevollmacht immer wieder einzelne, spezielle Situationen geben kann, die eine Betreuung erforderlich machen.
Patientenverfügung:
Die Patientenverfügung gibt den Menschen, die zum Beispiel über die Vorsorgevollmacht bevollmächtigt sind und / oder aber den Ärzten genaue Anweisungen über die für sich selbst getroffenen Entscheidungen über die Maßnahmen, die das eigene Leben erhalten sollen und / oder über die Maßnahmen, für die man sich selbst entschieden hat, diese nicht anzunehmen. Für diese speziellen Situationen dient sie allen als rechtlich bindender Leitfaden.
Vorsorgevollmacht:
Niemand ist automatisch für einen anderen berechtigt, diesen zu vertreten, auch nicht, wenn man verheiratet ist oder in einer Lebensgemeinschaft zusammenlebt. Egal ob Bruder, Schwester, Vater, Mutter, Onkel, Tante, nahe Freunde, Bekannte oder der Nachbar - keiner ist automatisch für den anderen vertretungsberechtigt. Aus diesem Grunde ist die Vorsorgevollmacht ein sehr wichtiges Instrument, um in fast jeder Lage handlungsfähig zu bleiben.
Betreuungsverfügung:
Die Betreuungsverfügung ist zumeist ein Teil der Vorsorgevollmacht, kann aber auch als separater Teil erstellt werden. Auch die Betreuungsverfügung sollte immer mit dabei sein, da es trotz erteilter Vorsorgevollmacht immer wieder einzelne, spezielle Situationen geben kann, die eine Betreuung erforderlich machen.
Patientenverfügung:
Die Patientenverfügung gibt den Menschen, die zum Beispiel über die Vorsorgevollmacht bevollmächtigt sind und / oder aber den Ärzten genaue Anweisungen über die für sich selbst getroffenen Entscheidungen über die Maßnahmen, die das eigene Leben erhalten sollen und / oder über die Maßnahmen, für die man sich selbst entschieden hat, diese nicht anzunehmen. Für diese speziellen Situationen dient sie allen als rechtlich bindender Leitfaden.
Sorgerechtsverfügung:
Sind Kinder unter 18 Jahren im Haushalt sind die Eltern grundsätzlich die Sorgeberechtigten. Für die Situationen, in denen die Eltern das Sorgerecht nicht mehr ausüben können, ist eine Sorgerechtsverfügung erforderlich. Sie regelt, wer das Sorgerecht im Falle eine Falles als Vormund für die Kinder ausüben soll.
Vorsorgevollmacht:
Niemand ist automatisch für einen anderen berechtigt, diesen zu vertreten, auch nicht, wenn man verheiratet ist oder in einer Lebensgemeinschaft zusammenlebt. Aus diesem Grunde ist die Vorsorgevollmacht ein sehr wichtiges Instrument, um in fast jeder Lage handlungsfähig zu bleiben.
Betreuungsverfügung:
Die Betreuungsverfügung ist zumeist ein Teil der Vorsorgevollmacht, kann aber auch als separater Teil erstellt werden. Auch die Betreuungsverfügung sollte immer mit dabei sein, da es trotz erteilter Vorsorgevollmacht immer wieder einzelne, spezielle Situationen geben kann, die eine Betreuung erforderlich machen.
Patientenverfügung:
Die Patientenverfügung gibt den Menschen, die zum Beispiel über die Vorsorgevollmacht bevollmächtigt sind und / oder aber den Ärzten genaue Anweisungen über die für sich selbst getroffenen Entscheidungen über die Maßnahmen, die das eigene Leben erhalten sollen und / oder über die Maßnahmen, für die man sich selbst entschieden hat, diese nicht anzunehmen. Für diese speziellen Situationen dient sie allen als rechtlich bindender Leitfaden.
Vorsorgevollmacht:
Niemand ist automatisch für einen anderen berechtigt, diesen zu vertreten, auch nicht, wenn man verheiratet ist oder in einer Lebensgemeinschaft zusammenlebt. Egal ob Bruder, Schwester, Vater, Mutter, Onkel, Tante, nahe Freunde, Bekannte oder der Nachbar - keiner ist automatisch für den anderen vertretungsberechtigt. Aus diesem Grunde ist die Vorsorgevollmacht ein sehr wichtiges Instrument, um in fast jeder Lage handlungsfähig zu bleiben.
Betreuungsverfügung:
Die Betreuungsverfügung ist zumeist ein Teil der Vorsorgevollmacht, kann aber auch als separater Teil erstellt werden. Auch die Betreuungsverfügung sollte immer mit dabei sein, da es trotz erteilter Vorsorgevollmacht immer wieder einzelne, spezielle Situationen geben kann, die eine Betreuung erforderlich machen.
Patientenverfügung:
Die Patientenverfügung gibt den Menschen, die zum Beispiel über die Vorsorgevollmacht bevollmächtigt sind und / oder aber den Ärzten genaue Anweisungen über die für sich selbst getroffenen Entscheidungen über die Maßnahmen, die das eigene Leben erhalten sollen und / oder über die Maßnahmen, für die man sich selbst entschieden hat, diese nicht anzunehmen. Für diese speziellen Situationen dient sie allen als rechtlich bindender Leitfaden.
Sorgerechtsverfügung:
Sind Kinder unter 18 Jahren im Haushalt sind die Eltern grundsätzlich die Sorgeberechtigten. Für die Situationen, in denen die Eltern das Sorgerecht nicht mehr ausüben können, ist eine Sorgerechtsverfügung erforderlich. Sie regelt, wer das Sorgerecht im Falle eine Falles als Vormund für die Kinder ausüben soll.
Haustierverfügung:
Diese Verfügung gibt den Bevollmächtigten alle Informationen zum Haustier, zum Beispiel dem Hund, der Katze oder anderen Haustieren und regelt, was mit dem geliebten Tier geschehen soll, wenn der Vollmachtgeber ausfällt. Unabhängig der Familienkonstellation ist die bei Vorhandensein Haustieren immer möglich und ratsam.