Die Corona-Pandemie ist in vollem Gange…

… und Du bist nicht vorbereitet?

Im letzten Jahr haben wir der D-TVG (Die Trauerfallvorsorge GmbH) viele Gespräche geführt, genau wie unsere Notfallberater. Gerade die Corona-Pandemie ist ein wichtiger Anlass, mit allen Menschen zu sprechen. Tagtäglich werden neue Negativ-Nachrichten über Funk und Fernsehen verbreitet. Immer wieder hören und lesen wir, welche Auswirkungen die Corona-Pandemie auf das allgemeine Leben, auf die Wirtschaft und auf die einzelne Person hat.

Grundsätzlich geht ja niemand da aus, dass man sich anstecken würde. Man fühlt sich sicher. Aber was wäre wenn?

Die Corona-Pandemie – ohne Verfügungen

Stellen wir uns vor, es hat einen erwischt und man ist mit dem Corona-Virus infiziert und es kommt zu einem schweren Verlauf. Plötzlich findet man sich im Krankenhaus wieder. Der Zustand verschlechtert sich und plötzlich muss man beatmet werden. Man ist im wahrsten Sinne des Wortes außer Gefecht gesetzt und kann nicht mehr tun. Jetzt entscheiden andere.

Jetzt entscheiden andere über mein Leben.

Glücklicherweise ist unser Beispielkandidat verheiratet, hat zwei Kinder, ein kleines Haus, welches noch nicht ganz abbezahlt ist. Die Ehefrau kümmert sich um die Kinder, führt das Homeschooling durch, während sie selbst bereits in die Kurzarbeit gerutscht ist.

Und jetzt liegt der Ehemann mit einer Corona-Infektion im Krankenhaus. Die Familie selbst ist in Quarantäne.

Wer entscheidet jetzt über die Belange des Corona-Infizierten?

Zumeist hört man hier dann „das macht die Ehefrau“ – vielfach kann das hier und da auch gelebt werden, rechtlich statthaft ist das jedoch nicht. Ganz im Gegenteil. Das bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist dort eindeutig, denn niemand kann über einen anderen etwas bestimmen, wenn er nicht Amts wegen dazu bestimmt wurde. Auch die Ehefrau nicht. Wenn also keine Vorsorgevollmacht vorhanden ist, kann für den unter Beatmung stehenden Patienten niemand eine Entscheidung treffen.

Viel wichtiger ist aber noch etwas ganz anderes.

Wenn Verfügungen über Leben und Tod entscheiden

Viele Menschen haben sich in Sachen Verfügungen oftmals schon mit der sogenannten Patientenverfügung auseinander gesetzt. Die liegt vielfach sogar irgendwo in irgendeiner Schublade.

Glücklicherweise findet die Ehefrau aus unserem Beispiel jetzt diese Patientenverfügung und übergibt diese dem Arzt, der den geliebten Ehemann behandelt. In dieser Patientenverfügung ist ganz klar und deutlich folgendes geregelt:

Ich möchte nicht künstlich beatmet werden.

Diese klare Formulierung erleichtert dem zuständigen Arzt nun die Behandlung, er kann den Patienten „ins Nebenzimmer schieben“ und diesen „sich selbst überlassen“ und hat einen freien Beatmungsplatz für einen anderen Patienten.

Was hier so demonstrativ und plakativ beschrieben wurde soll nicht die Leistung der Ärzte diskreditieren. Diese Beschreibung soll deutlich machen, dass eine uralte Patientenverfügung eventuell das selbst unterschriebene Todesurteil ist.

Das selbst unterschriebene Todesurteil in der Corona-Pandemie

Alte Patientenverfügungen sollten auf jeden Fall auf Aktualität hin überprüft werden. Gerade mit einer Corona-Infektion und dem damit verbundenen Ausbruch COVID-19 bestehen durch die künstliche Beatmung hohe Überlebenschancen. Warum das also nicht in die Patientenverfügung ergänzen und klar formulieren, dass man bei einer Erkrankung an COVID-19 sehr wohl beatmet werden möchte.

Darum ist es wichtig, die eigene Patientenverfügung immer wieder mal auf den Tisch zu legen und auf die ihre Inhalte hin zu überprüfen. Nicht nur die aktuelle Corona-Pandemie machen dies erforderlich, auch kann sich die eigene Überzeugung verändert haben, so dass hier ein Eingriff und eine Aktualisierung notwendig ist.

Dies gilt im Übrigen natürlich für alle Verfügungen, egal ob Vorsorgevollmacht, Testament, Sorgerechtsverfügung oder auch Patientenverfügung. Aktualität ist wichtig. Nur so ist gewährleistet, dass immer der eigene Wunsch umgesetzt wird und nicht der Wunsch Dritten.

Dadurch wird die Selbstbestimmung erhalten und – was noch viel wichtiger ist: Angehörige entlastet, denn diese müssen sich nun nicht mit schweren Entscheidungen auseinandersetzen, an denen diese vielleicht einmal zerbrechen werden.

Wir helfen dabei

Die Trauerfallvorsorge GmbH hilft dabei. Mit unseren Notfallberatern (m/w/d) sind wir gerne auch vor Ort, und erklären im Allgemeinen, warum das Thema Verfügungen so wichtig ist und wie man damit seine Selbstbestimmung erhält und auch Angehörige entlastet, auch finanziell.