Selbständig nach §84 HGB
(Hinweis: wenn hier in der männlichen Form gesprochen / geschrieben wird, dient dies lediglich der Vereinfachung. Selbstverständlich sind männliche, weibliche wie auch diverse Personen angesprochen.)
Es handelt sich um eine hauptberufliche Beratertätigkeit auf selbständiger Basis. Garantiebezüge sind möglich, genauso wie eine wie reine Provisionszahlungen. Sie sind nach §84 HGB selbständig tätig. Eine Zulassung nach gemäß Gewerbeordnung kann durch die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in unserem Hause durch die IHK erstellt werden.
Interessiert? Dann geht es hier zur Bewerbung!