Angestellter in Vollzeit
(Hinweis: wenn hier in der männlichen Form gesprochen / geschrieben wird, dient dies lediglich der Vereinfachung. Selbstverständlich sind männliche, weibliche wie auch diverse Personen angesprochen.)
Als Angestellter ist man in sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit in Vollzeit beschäftigt. Die berufliche Tätigkeit besteht in der Beratung Kunden/Interessenten zum Thema Trauerfallvorsorge mit der Erwartung, die besprochenen Geschäftsziele zu erreichen. Ferner gehört die Unterstützung und Anwerbung nebenberuflicher Berater zum Tätigkeitsfeld.
Das Einkommen setzt sich aus einem Grundgehalt, Umsatzbeteiligung und Erfolgsbeteiligung der zu betreuenden, nebenberuflichen Berater zusammen.
Interessiert? Dann geht es hier zur Bewerbung!